Als bei mir die Diagnose feststand, hatte ich neben der Angst vor der Maske noch eine zweite, ganz banale Sorge: Was kostet mich das alles? Ein Gerät, das jede Nacht läuft, Masken, die verschleißen, Strom, der durchgehend fließt. Ich rechnete im Kopf und wurde nervös. Heute weiß ich, dass diese Sorge unbegründet war, und ich möchte sie dir nehmen, denn sie hält manche sogar von der Therapie ab.
Die gute Nachricht vorweg: Die CPAP-Therapie ist für gesetzlich Versicherte in Deutschland fast kostenlos. Das Gerät, die Masken, das Zubehör, all das trägt deine Krankenkasse. Und was viele nicht wissen: Sogar die Stromkosten kannst du dir zurückholen. Dieser Artikel zeigt dir Posten für Posten, was auf dich zukommt, und wie du dir das Geld sicherst, das dir zusteht.
Das Gerät: was die Kasse übernimmt
Ein CPAP-Gerät kostet im Handel je nach Ausstattung mehrere Hundert bis über tausend Euro. Diesen Betrag musst du nicht aufbringen. Das Gerät gilt als medizinisches Hilfsmittel, und die gesetzliche Krankenkasse übernimmt es auf der Grundlage von Paragraf 33 des Sozialgesetzbuchs V, sobald es ärztlich verordnet ist. Voraussetzung ist also die gesicherte Diagnose im Schlaflabor und die Verordnung durch den Arzt.
In der Regel bekommst du das Gerät nicht als Kauf, sondern leihweise von einem Versorger, mit dem deine Kasse einen Vertrag hat. Das ist ein Vorteil: Wartung, Ersatz bei Defekt und die regelmäßige Auslesung deiner Therapiedaten sind damit abgedeckt, und wenn ein neueres Gerät nötig wird, tauscht der Versorger es. Welches Modell du bekommst, richtet sich nach deiner medizinischen Notwendigkeit, meist ein Automatikgerät, das den Druck selbst anpasst. Die Grundlagen der Therapie und was ein gutes Gerät ausmacht, stehen im Artikel CPAP-Therapie.
Deine Zuzahlung: zehn Euro im Jahr
Jetzt der Posten, der übrig bleibt, und er ist überschaubar. Wie bei anderen Hilfsmitteln fällt eine gesetzliche Zuzahlung an. Für ein zum Verbrauch bestimmtes Hilfsmittel wie die Therapie beträgt sie für Erwachsene ab 18 Jahren zehn Euro im Jahr, die du an deinen Versorger zahlst. Das ist die Summe, auf die du dich einstellen musst, nicht mehr.
Und selbst diese zehn Euro kannst du dir unter Umständen sparen: Wer mit seinen gesamten Zuzahlungen für Medikamente, Hilfsmittel und Behandlungen die individuelle Belastungsgrenze überschreitet, in der Regel zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent, kann sich für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreien lassen. Ein Antrag bei der Kasse genügt. Für viele Betroffene mit weiteren Behandlungen lohnt sich dieser Blick.
Masken und Zubehör auf Rezept
Eine Maske hält nicht ewig, ein Schlauch auch nicht, und Filter sind ohnehin Verbrauchsmaterial. Das ist eingeplant: Deine Krankenkasse übernimmt auch das regelmäßige Zubehör. Über deinen Versorger oder auf ärztliche Verordnung bekommst du in festen Abständen neue Masken, Maskenkissen, Schläuche und Filter, damit deine Therapie hygienisch und dicht bleibt.
Es lohnt sich, die üblichen Austauschintervalle zu kennen und dein Zubehör rechtzeitig nachzubestellen, statt mit einer ausgeleierten Maske zu kämpfen. Eine verschlissene Maske ist einer der häufigsten Gründe für Leckagen und Druckstellen, und beides ist vermeidbar, wenn du dein Anrecht auf frisches Material nutzt. Frag deinen Versorger aktiv nach den dir zustehenden Mengen, viele Betroffene bestellen aus Unwissenheit zu selten nach.
Die Stromkosten zurückholen
Kommen wir zum Geheimtipp, den erstaunlich wenige kennen. Dein Gerät läuft jede Nacht, das kostet Strom, je nach Gerät und Nutzung grob geschätzt zwischen zehn und dreißig Euro im Jahr, mit beheiztem Schlauch etwas mehr. Und dieses Geld musst du nicht selbst tragen: Weil das Gerät ein ärztlich verordnetes Hilfsmittel ist, zählen auch die notwendigen Betriebskosten zur Versorgung. Die Krankenkasse erstattet dir die Stromkosten.
So gehst du vor: Stelle bei deiner Krankenkasse einen formlosen Antrag auf Erstattung der Stromkosten für dein CPAP-Gerät. Beziehe dich auf die ärztliche Verordnung und den Anspruch nach Paragraf 33 SGB V. Viele Kassen zahlen dann eine feste Jahrespauschale, andere erstatten den tatsächlichen Verbrauch, den du über die Leistungsaufnahme des Geräts und deinen Strompreis berechnen kannst. Besonders wichtig: Der Anspruch verjährt erst nach vier Jahren. Wenn du erst jetzt davon erfährst, kannst du dir die Erstattung also auch rückwirkend für die zurückliegenden Jahre holen. Das summiert sich, und es ist dein gutes Recht.
Privat versichert oder Sonderwünsche
Zwei Sonderfälle noch. Bist du privat versichert, richtet sich die Übernahme nach deinem Tarif, meist wird die Therapie ebenfalls erstattet, oft sogar mit freierer Gerätewahl, aber du gehst häufiger in Vorleistung und reichst die Rechnungen ein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen lohnt sich vor dem Kauf.
Und wenn du besondere Wünsche hast, etwa ein bestimmtes Reisegerät für unterwegs oder eine höherwertige Maske jenseits der Standardversorgung, kannst du das oft gegen eine Aufzahlung bekommen. Ob sich das lohnt, ist deine Entscheidung. Für die reine Wirksamkeit brauchst du es nicht, die Standardversorgung ist medizinisch vollwertig. Wer viel unterwegs ist, findet die Reisethemen im Artikel CPAP auf Reisen. Unterm Strich gilt: Lass dich von den Kosten nicht abschrecken. Die Therapie, die dir dein Leben zurückgibt, ist eine der wenigen Sachen im Gesundheitssystem, die dich fast nichts kosten.
Häufige Fragen zu CPAP-Kosten und Krankenkasse
Was kostet ein CPAP-Gerät für gesetzlich Versicherte?
Für gesetzlich Versicherte ist das Gerät praktisch kostenlos. Die Krankenkasse übernimmt es als ärztlich verordnetes Hilfsmittel nach Paragraf 33 SGB V, meist leihweise über einen Versorger. Deine einzige feste Ausgabe ist die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro im Jahr für Erwachsene.
Zahlt die Krankenkasse Masken und Zubehör?
Ja. Masken, Maskenkissen, Schläuche und Filter sind Verbrauchsmaterial und werden von der Kasse übernommen. Du bekommst sie in festen Abständen über deinen Versorger oder auf ärztliche Verordnung. Es lohnt sich, das Zubehör rechtzeitig nachzubestellen, denn verschlissene Masken verursachen Leckagen und Druckstellen.
Kann ich mir die Stromkosten für das CPAP-Gerät erstatten lassen?
Ja. Weil das Gerät ein verordnetes Hilfsmittel ist, zählen auch die Stromkosten zur Versorgung. Stelle einen formlosen Antrag bei deiner Krankenkasse. Viele Kassen zahlen eine Jahrespauschale von etwa 15 bis 20 Euro, andere den tatsächlichen Verbrauch. Der Anspruch verjährt erst nach vier Jahren, du kannst also auch rückwirkend beantragen.
Wie hoch ist die Zuzahlung bei der CPAP-Therapie?
Die gesetzliche Zuzahlung beträgt für Erwachsene ab 18 Jahren zehn Euro im Jahr, zu zahlen an den Versorger. Wer mit allen Zuzahlungen seine Belastungsgrenze überschreitet, in der Regel zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken ein Prozent, kann sich auf Antrag von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.
Was gilt bei privater Krankenversicherung?
Bei privater Versicherung richtet sich die Übernahme nach deinem Tarif. Meist wird die Therapie erstattet, oft mit freierer Gerätewahl, aber du gehst häufiger in Vorleistung und reichst die Rechnungen ein. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen vor der Anschaffung lohnt sich, um Überraschungen zu vermeiden.
Brauche ich eine ärztliche Verordnung für die Kostenübernahme?
Ja, die ärztliche Verordnung nach gesicherter Diagnose ist die Grundvoraussetzung für alles: für das Gerät, für das Zubehör und für die Stromkostenerstattung. Ohne die im Schlaflabor bestätigte Diagnose und die Verordnung übernimmt die Kasse die Kosten nicht. Der erste Schritt ist deshalb immer die Abklärung.
Quellen und weiterführende Literatur
- Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) § 33: Anspruch auf Hilfsmittel; § 61: Zuzahlungen; § 62: Belastungsgrenze
- Rechtsprechung zur Erstattung von Betriebs- und Stromkosten ärztlich verordneter Hilfsmittel durch die gesetzliche Krankenversicherung
- GKV-Hilfsmittelverzeichnis: Produktgruppe Beatmungs- und Inhalationsgeräte (CPAP)
- Auskünfte gesetzlicher Krankenkassen zu Stromkostenpauschalen für Schlafapnoe-Geräte
Veröffentlicht: Juli 2026
Schwere obstruktive Schlafapnoe, Diagnose 2020, über 15.000 Stunden mit der Maske. Fragen zu diesem Artikel? Stell sie in der kostenlosen Community, dort antworte ich persönlich.